Wie können Weiterbildungsinstitutionen ihre Angebote für gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich machen? Um diese Frage zu beantworten, erarbeitete TSF zusammen mit Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit den vorliegenden Leitfaden. Er zeigt Weiterbildungsinstitutionen, die ihre Angebote für Menschen mit Hörbehinderung öffnen möchten, wie sie ihr Angebot von der Planung bis hin zur Durchführung inklusiv gestalten können.
Schritt für Schritt zur inklusiven Weiterbildung
Damit die gleichberechtigte Teilnahme an Weiterbildungen für Menschen mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit gelingt, tragen alle Beteiligten eine Mitverantwortung. Die Weiterbildungsinstitutionen haben ihrerseits darauf hinzuarbeiten, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind und dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen wird. Andererseits sind auch Menschen mit behinderungen ihrerseits in der Pflicht, ihre Bedürfnisse anzumelden und gemeinsam mit den Weiterbildungsverantwortlichen Lösungen für einen barrierefreien Zugang zur Weiterbildung zu ermöglichen.
Menschen mit Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit weisen sehr unterschiedliche Bedürfnisse auf. Diese basieren auf ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Lernbiografien. Der vorliegende Leitfaden dient als Wegweiser, doch ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Hörbeeinträchtigung einzuholen. Es empfiehlt sich, diese Anliegen festzuhalten und über einen gesicherten internen Informationstransfer an alle involvierten Akteurinnen und Akteure einer Weiterbildung weiterzuleiten. Auf diese Weise können Doppelspurigkeiten verhindert werden.
Bewerbung/ Webseite
Stellen Sie sicher, dass Ihre Weiterbildungsbeschriebe bei der Bewerbung verständlich formuliert und gut strukturiert sind. Einige Menschen mit Gehörlosigkeit haben einen eingeschränkten Zugang zur Schriftsprache und haben Schwierigkeiten herauszufinden, ob ein Angebot tatsächlich zu ihren Anliegen passt.
Ermöglichen Sie Interessentinnen und Interessenten mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit ein Vorgespräch, bei dem geklärt werden kann, ob Ihr Angebot wirklich passt und welche Erwartungen oder Bedürfnisse zu berücksichtigen sind. Terminieren Sie dieses Vorgespräch mit genügend Vorlaufzeit (mindestens zwei Wochen), damit Ihr Gesprächspartner, Ihre Gesprächspartnerin bei Bedarf eine Verdolmetschung in Gebärden- oder Schriftsprache organisieren kann. Alternativ oder darüber hinaus können Sie auch eine Schnupperlektion anbieten.
Verwenden Sie ein Anmeldeformular, bei dem zumindest ein freies Bemerkungsfeld vorhanden ist. Ergänzen können Sie dieses mit «Bemerkungen zu speziellen (Lern-)bedürfnissen» oder «Teilnehmende mit (Hör-)Behinderungen».
Überlegen Sie sich zudem, ob Sie für die Anliegen von Teilnehmenden mit (Hör-)behinderung eine Ansprechperson oder Ansprechstelle zur Verfügung stellen. Dadurch können Sie das diesbezügliche Know-How bündeln und den internen Informationstransfer sichern.
Wenn Fragen schriftlich via E-Mail geklärt werden müssen, so achten Sie auf einfache Formulierungen und kurze Sätze, damit die Verständigung auch mit Menschen mit geringer Lese- oder Schriftsprachekompetenz sichergestellt ist.
Schreiben Sie Ihr Weiterbildungsangebot frühzeitig aus, mindestens drei Monate vor Beginn und halten Sie die notwendigen Unterlagen bereit. Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit benötigen für eine gleichberechtigte Teilnahme an Weiterbildungen oftmals zusätzliche Hilfsmittel und Dienstleistungen, die sie bei der IV beantragen müssen (siehe nachfolgendes Kapitel). Ermöglichen Sie für diese Personen zudem eine provisorische Anmeldung oder angepasste Annullationsfristen, da ihre Teilnahme von der Zusicherung durch die IV-Stelle abhängt.
Wenn Sie obenstehende oder andere Massnahmen zur Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen anbieten, so machen Sie diese Massnahmen auf Ihrer Webseite gut sichtbar und kommunizieren Sie diese aktiv.
Kursteilnehmende mit einer Hörbehinderung benötigen genügend Zeit für das Beantragen von Dienstleistungen oder technischen Hilfsmitteln bei der IV (FM-Anlagen, Roger-Pens oder andere Mikrofone, Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschen und/oder Tutorate). Der diesbezügliche Aufwand wurde von der Mehrzahl der Gesprächspartner im Vorfeld dieses Leitfadens als eine der grössten Zugangshürden genannt. Wer Interessentinnen und Interessenten mit Hörbeeinträchtigung hierbei unterstützt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Inklusion.
Wenn Interessentinnen oder Interessenten bei der IV Hilfsmittel oder Dienstleistungen beantragen, so benötigen sie vom Weiterbildungsinstitut folgende Unterlagen:
- Weiterbildungsverlaufsplan mit Kurszeiten
- Weitere Präzisierungen zu Unterrichts- und Prüfungsmodalitäten, die insbesondere für den Bezug von Dolmetschleistungen relevant sind: Pausen, Gruppenarbeiten, Supervision, Selbststudium, etc.
- Wenn möglich: Zulassungsbestätigung und/oder Abschlusserfolgserklärung aus Sicht der Weiterbildungsleitung
Es gibt Beratungsstellen, die sowohl betroffene Interessentinnen, aber auch die Weiterbildungsinstitutionen bei diesem Prozess beraten können.
Anlaufstellen
Für die Deutschschweiz empfehlen sich folgende Stellen, welche auch aktiv an der Erstellung dieses Leitfadens mitgewirkt haben:
Beratung für Schwerhörige und Gehörlose: Anlaufstellen mit Büros in der ganzen Deutschschweiz, Beratung und Organisation von Dolmetschdienstleistungen, Tutoraten und Hilfsmitteln
Pro Audito Schweiz: Pro Audito ist die führende Anlaufstelle für Menschen mit Schwerhörigkeit mit 25 Regionalvereinen in der Deutschschweiz und im Tessin
Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS: Nationaler Dachverband mit Regionalpartnern in allen Sprachregionen. Setzt sich für die Anliegen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der ganzen Schweiz ein, u.a. durch einen Rechtsdienst sowie Informationsleistungen im Bereich von Hilfsmitteln und Dolmetschdienstleistungen.
Stiftung procom: Stiftung für Hörgeschädigte mit Vermittlungsbüros für Gebärdensprach-Dolmetscherinnen in der ganzen Schweiz; in Lausanne für die Westschweiz und Tessin, in Olten für die Deutschschweiz.
Gesetzliche Grundlage
Informationen zur Beantragung von Hilfsmitteln finden Sie im Merkblatt der AHV/IV unter folgendem Link: 4.03.d (ahv-iv.ch)
Informationen zu den Grundlagen zu Dolmetschdienstleistungen und finden Sie zudem hier: Dolmetscher - Wann? Wie? Wo?
Menschen mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit ohne Hilfsmittel oder Verdolmetschung
Es gibt auch Weiterbildungsteilnehmende, die keinen Anspruch auf zusätzliche Hilfsmittel haben oder geltend machen. Dies kann bei Weiterbildungen ohne beruflichen Bezug und/oder bei Teilnehmenden, die das Pensionsalter bereits erreicht haben, der Fall sein. Zudem haben sich schwerhörige Personen, die ein CI oder Hörgerät tragen, teilweise so eingerichtet, dass sie ohne zusätzliche Dienstleistungen oder Hilfsmittel zurechtkommen.
Gehen Sie bei solchen Fällen anlässlich eines Vorgesprächs auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden ein und suchen Sie gemeinsam nach geeigneten Lösungen. Hier können beispielsweise eine geeignete Einrichtung im Raum (das besser hörende
Ohr ist dem Sprechenden zugewandt), Anpassungen im Tempo oder Wiederholungen von Informationen oder Speech-To-Text-Apps mit Diktierfunktion als Lösungen eingesetzt werden.
Anlaufstellen für Menschen im Pensionsalter
Pro Infirmis, auch die BFSUG können hierbei beraten. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt der BFSUG zu Hilfsmitteln.
Einrichtung im Kursraum
Informieren Sie sich, ob in Ihren Kursräumen Höranlagen eingebaut sind. Sie sind in öffentlichen Gebäuden in der Regel Pflicht und verbessern die Hörqualität für Nutzende von Hörgeräten und Menschen mit Cochea Implantaten. Wenn Sie über eine Höranlage verfügen, kennzeichnen Sie sie und stellen sie ihren Einsatz sicher.
Teilnehmende mit Hörbehinderungen benötigen elektronische Geräte, insbesondere bei der Schriftdolmetschung, bei der sie den gesprochenen Text live auf ihr Gerät übertragen bekommen. Sie benötigen daher einen Platz mit Stromanschluss.
In der Regel wird empfohlen, dass Teilnehmende mit Hörbehinderungen vorne platziert werden, doch gibt es hier individuelle Vorlieben. Klären Sie diese vorgängig mit den Betroffenen.
Dolmetschende: Präsenz-Schriftdolmetschende benötigen einen separaten Tisch mit guter Sicht auf die Sprechenden und Präsentationen sowie ebenfalls einen Zugang zu Stromanschluss. Platzieren Sie Gebärdensprachdolmetschende hingegen neben den Kursleitenden, so dass gehörlose Teilnehmende beide Personen gleichzeitig im Blick haben.
Gehörlose und Schwerhörige müssen das Gesicht der Sprechenden immer gut im Blick haben. Dies ermöglicht ihnen, den gesprochenen, oftmals lückenhaft aufgenommenen Text, mit dem Gesichts- und Mundbild der Sprechenden zu kombinieren. Gewährleisten Sie daher eine gute Ausleuchtung der Kursleitenden.
Bei kleineren Seminaren ist eine Einrichtung in Kreis- oder U-Form geeignet, zumal sie den Blick auf alle Teilnehmenden ermöglicht.
Die Digitalisierung ermöglicht mittlerweile Weiterbildungen in vielfältigen Formen und Settings. So gibt es synchrone Online-Weiterbildungen (bei denen sich alle Teilnehmenden gleichzeitig zuschalten, analog zu Präsenzweiterbildungen vor Ort), asynchrone Online-Weiterbildungen (z.B. Webinare, bei denen die Teilnehmenden ort- und zeitunabhängig lernen), diverse Mischformen und hybride Lernsettings (einige Teilnehmende nehmen von zu Hause aus teil und andere befinden sich vor Ort). Grundsätzlich gelten hier die gleichen Regeln wie bei klassischem Präsenzunterricht. Ergänzend zu erwähnen oder nochmals zu betonen sind folgende Punkte:
- Rechnen Sie genügend Pausen ein. Im Online-Setting eignen sich mehrere, kürzere Pausen besser als wenige lange Pausen.
- Dolmetschende können von den Teilnehmenden angepinnt werden, so dass sie jeweils neben den Sprechenden sind. Achten Sie bei der Auswahl des Videokonferenztools auf diese Möglichkeit.
- Das Einblenden von Präsentationen und gleichzeitige Sprechen ist nur möglich, wenn sprechende und dolmetschende Personen ebenfalls für Nutzende sichtbar sind. Auch eine Live-Mitschrift muss gleichzeitig eingeblendet werden können, z.B. mittels Screen Split. Eine vorgängige Zustellung der Unterlagen ist wichtig.
- Achten Sie auf gute Ausleuchtung der sprechenden und dolmetschenden Personen.
- Eine Aufzeichnung der Veranstaltung kann für Menschen mit Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit hilfreich sein, insbesondere wenn auch Untertitel vorhanden sind oder wenn Folien gezeigt wurden.
- Stellen Sie bei Webinaren unbedingt Untertitel oder zumindest ein Transkript bereit.
- Achten Sie bei hybriden Weiterbildungen darauf, dass Gespräche, die im Kursraum vor Ort stattfinden, auch für zugeschaltete Teilnehmende nachvollziehbar sind. Fragen Sie die Teilnehmenden nach ihren Vorlieben. Eine Zuschaltung von zu Hause aus kann für einige Menschen mit Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit eine Teilhabe vereinfachen, bei anderen wirkt sie sich eher nachteilig aus.
Planen Sie genügend Pausen ein. Die Informationsaufnahme, die stark visuell und/oder auf einen Resthörsinn fokussiert ist, ist anstrengender als eine Aufnahme über verschiedene Sinneskanäle. Im digitalen Kontext ist dies noch mehr der Fall (siehe Kapitel 2.5.). Auch für die Schrift- und Gebärdensprachdolmetschenden sind Erholungspausen Voraussetzung, damit sie ihre Arbeit ausführen können.
Halten Sie Aufträge schriftlich fest. Es empfiehlt sich mit der schwerhörigen oder gehörlosen Person abzuklären, ob und wie der Auftrag verstanden wurde. Auch bei Besprechungen von Lösungen empfiehlt sich dieses Vorgehen.
Bei Gruppenarbeiten empfiehlt es sich, kleine Gruppen zusammenzustellen, da gerade im informellen Kontext oftmals die Erfahrung gemacht wird, dass Menschen mit Hörbeeinträchtigung übergangen werden. Wenn mehrere Räume zur Verfügung stehen, dann ist eine räumliche Trennung der Kleingruppen sinnvoll, da auf diese Weise Nebengeräusche (aus den anderen Gruppengesprächen) minimiert werden können.
Beachten Sie bei der Teilnahme von Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit folgende Grundsätze:
- Wenn man spricht, sollte man sein Gesicht immer zeigen. Kursleitende sollten zudem darauf achten, dass sie keine Lichtquellen wie Fenster oder Scheinwerfer im Rücken haben, da sonst das Gesicht im Schatten liegt.
- Trennen Sie das Zeigen von Informationen (z.B. auf einem Flipchart) und das Sprechen voneinander. So haben Teilnehmende die Möglichkeit, die Präsentationen zu erfassen, bevor sie erklärt werden und können besser folgen.
- Stellen Sie sicher, dass Kursleitende die mitgebrachte FM-Anlage tragen und das Mikrofon (wenn vorhanden mit Induktionsschleife) einschalten. Idealerweise wird die Nutzung jeweils vor Beginn des ersten Kurstags getestet.
- Machen Sie Fragen oder Beiträge von Teilnehmenden sichtbar oder benennen Sie, wer spricht. Die Herumgabe von Mikrofonen oder zumindest eine Wiederholung der Wortmeldung sind hilfreich.
- Gute Strukturierung/Moderation von Wortmeldungen sind wichtig. Achten Sie auf Gesprächsregeln wie: Ausreden lassen, keine Unterbrechungen mitten im Satz, Vermeidung von Störgeräuschen.
- Die Sicht auf eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen -dolmetscher oder eine Live-Mitschrift sollte niemals gestört werden.
- Schreiben Sie schwierige oder neue Fachbegriffe auf.
- Hochdeutsch ist für viele Hörbeeinträchtigte einfacher zu verstehen als Mundart, das Lippenbild ist für viele einfacher nachzuvollziehen.
- Schliessen Sie, wenn möglich, die Fenster und reduzieren Sie auch weitere mögliche Störgeräusche.
Gehörlose und schwerhörige Teilnehmende laufen mehr als andere Gefahr, Informationen zu verpassen. Während des Unterrichts können viele nicht gleichzeitig dem gesprochenen Inhalt und der visuellen Präsentation (z.B. einer Powerpointpräsentation) folgen, in der Regel fokussieren sie entweder auf das eine oder das andere. Sorgen Sie dafür, dass die Kursleitung beim Wechsel auf eine Folie kurz innehält, damit Teilnehmende mit Hörbehinderung den Inhalt kurz anschauen können, bevor sie sich wieder auf den gesprochenen Input konzentrieren.
Stellen Sie Ihre Unterrichtsunterlagen den Gehörlosen oder Schwerhörigen nach Möglichkeit einige Tage vor dem Kurstag zu. Auch die Dolmetschenden benötigen diese Unterlagen zur Vorbereitung ihres Einsatzes mindestens drei Tage vor dem Kurstag. Überlegen Sie sich zudem, ob Sie interessierten Teilnehmenden erlauben, eine Video- oder Speech-to-text-Aufzeichnung zu machen oder eine solche gar zur Verfügung zu stellen.
Präsentationen (Powerpoint, Flipchart u.ä.) sollten aus Sicht von gehörlosen Teilnehmenden nicht zu viel Text enthalten. Visualisierungen und Veranschaulichungen in Form von Ankerbildern, Graphiken, Piktogrammen und Fallbeispielen sind für sie für die Aufnahme von Informationen hilfreich.
Beim Einsatz von Medien ist auf das Zwei-Sinne-Prinzip zu achten. Wählen Sie Videos mit Untertitelung und stellen Sie bei Audiodateien sicher, dass Transkripte zur Verfügung stehen.
Ermöglichen Sie den Teilnehmenden mit Hörbeeinträchtigung zudem einen Zugang zu zusammenfassenden Notizen, die ihnen beim Herausfiltern der wesentlichen Informationen helfen können und eine erwünschte Ergänzung zu den Unterlagen und einer eventuellen Live-Mitschrift darstellen. Solche Zusammenfassungen können durch die Kursleitenden selbst oder nach Absprache über Kommilitoninnen und Kommilitonen (Weiterbildungsbuddys) zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich gilt: Die Aufgabe(n) müssen klar und verständlich und schriftlich festgehalten werden. Versichern Sie sich bei den Teilnehmenden, ob die Aufgaben verstanden wurden. Manche Gehörlose benötigen für schriftliche Prüfungen eine Gebärdensprachverdolmetschung, damit das Geschriebene in ihre Muttersprache übersetzt wird.
Menschen mit Behinderungen haben grundsätzlich ein Recht auf einen Nachteilsausgleich in der Aus- und Weiterbildung. Im Fall von Menschen mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit kann das bedeuten, dass sie mehr Zeit, einen separaten Raum oder eine Verdolmetschung benötigen (manchmal auch bei schriftlichen Prüfungen). Der Nachteilsausgleich hat keinen Einfluss auf die inhaltlichen Anforderungen an eine Prüfung und hat nichts mit einer Bevorzugung zu tun, sondern, wie der Name es sagt, mit einem Ausgleich von Nachteilen, die aus einer Behinderung hervorgehen können. Bei staatlichem Examen muss dieser Nachteilsausgleich beantragt und von der Prüfungskommission bewilligt werden. Bei weniger formellen Prüfungen können ausgleichende Massnahmen auch bilateral festgelegt werden. Der Nachteilsausgleich muss frühzeitig und rechtzeitig abgeklärt und eingefordert werden.
Merkblatt Nachteilsausgleich: Empfehlungen der Schweizerischen Berufsbildungskonferenz SBBK, Mai 2023
Leitfaden als Download
Mitwirkende Organisationen
Am vorliegenden Leitfaden haben eine Vielzahl von Menschen mit Hörbeeinträchtigung aus der ganzen Schweiz mitgewirkt, darunter Gehörlose, Schwerhörige, Menschen mit Hörsehbehinderung, Menschen mit Tinnitus. Der Einfachheit halber sprechen wir hier immer von Menschen mit Hörbehinderung, von Menschen mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit. Wir bedanken uns bei allen, dass sie ihre Erfahrungen und ihre Empfehlungen mit uns geteilt haben.
Darüber hinaus haben uns folgende Fachorganisationen in der Schlussredaktion unterstützt:
- Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS
- Pro Audito Schweiz
- Beratung für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG
Nachfolgend finden sich Logos aller drei Organisationen, sie verlinken direkt auf die jeweiligen Webseiten.