Den Zugang zur Weiterbildung verbessern
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Es gibt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Möglichkeit, Leistungsvereinbarungen mit Organisationen der Weiterbildung abzuschliessen (Art. 12 WeBiG). Ziel ist es, die Information, die Koordination und die Entwicklung in Bezug auf die Weiterbildung zu stärken (Art. 1 WeBiV). Eine der Leistungsvereinbarungen hat das SBFI mit „Travail.Suisse Formation“ TSF abgeschlossen.
In der aktuellen Periode stehen zwei Schwerpunkte im Fokus: Der Zugang zur Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen, bei dem TSF den Fokus einerseits auf blinde und sehbehinderte Menschen und andererseits auf gehörlose und hörbehinderte Menschen setzt. In einem weiteren Projekt setzt sich TSF für Weiterbildungs-Regelungen in den Gesamtarbeitsverträgen ein, die niedrigqualifizierten Personen den Zugang zur Weiterbildung erleichtern.
Ein Ziel des WeBiG ist es, Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Personen an Weiterbildung teilnehmen können (Art. 4b WeBiG). Das Gesetz erwähnt dabei explizit auch Menschen mit Behinderungen (Art. 8b WeBiG) und gering qualifizierte Personen (Art. 4c WeBiG) und strebt einen chancengleichen Zugang zur Weiterbildung für alle an.
Der Inhalt der aktuellen Leistungsvereinbarung
Dank der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung mit dem SBFI kann TSF sich für die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung einsetzen.
Im Projekt "Sehbehinderte", bei dem dank der vorgängigen Leistungsvereinbarung eine Kriterienliste zur Verbesserung des Zugangs von blinden und sehbehinderten Menschen zur öffentlichen Weiterbildung vorliegt, geht es nun um die Umsetzung. In einem gemeinsamen Pilotprojekt mit dem VSV werden Kursleitende und Kursadministrationspersonal auf die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Kursteilnehmenden und Interessenten geschult und auf die konkrete Durchführung von Kursen mit sehbehinderten und blinden Teilnehmenden vorbereitet. Neben der Durchführung und Evaluation dieses Pilotprojekts wird TSF sich mit weiteren Weiterbildungsanbietenden vernetzen und diese bei der Umsetzung der Kriterienliste begleiten.
Im Projekt "Hörbehinderte" geht es darum, die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in Bezug auf die Weiterbildung zu erfassen. Neben Expert:inneninterviews mit Betroffenen werden auch Kursanbietende befragt, die bereits Erfahrungen mit dem Unterrichten von dieser Zielgruppe haben. Die Erkenntnisse dieser Recherche werden in einen Bericht sowie in eine Liste von Empfehlungen einfliessen. Diese soll Weiterbildungsanbietenden dazu dienen, ihre Angebote für gehörlose und hörbehinderte Menschen zugänglich zu machen.
Im Projekt "Gesamtarbeitsverträge" (GAV) wiederum wird zunächst eine Reihe von Gesamtarbeitsverträgen analysiert und untersucht, ob diese Regelungen zum Thema Weiterbildung enthalten resp. wie diese Regelungen ausgestaltet sind. In einem zweiten Schritt werden die paritätischen Kommissionen anvisiert, damit das Thema Weiterbildung besser in den GAV verankert wird. Ziel des Projekts ist, insbesondere niedrig qualifizierten Menschen, die erwiesenermassen weniger Weiterbildungen besuchen, den Zugang zur Weiterbildung zu erleichtern.